Das Finanzamt bewertet Immobilien nach standardisierten Verfahren. Besonderheiten Ihres Objekts fließen dabei nicht immer ein. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, kann er mit einem Gutachten nachgewiesen werden.
Viele Erben und Beschenkte befürchten, dass ihre Immobilie zu hoch bewertet wird und dadurch unnötig hohe Steuern anfallen. Das Standardverfahren berücksichtigt zum Beispiel Bauschäden, Sanierungsstau, ungünstige Grundrisse oder Wohn- und Nießbrauchrechte oft nicht ausreichend.
Mit einem Verkehrswertgutachten kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden (§ 198 BewG). Ob und wie Sie davon Gebrauch machen, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Fachliche Einordnung
Wie ich die Immobilienbewertung bei Erbschaft vorbereite
Bewertungsstichtag und Anlass
Ich erstelle das Verkehrswertgutachten zum maßgeblichen Stichtag. Teilen Sie mir mit, ob es um eine Erbschaft oder Schenkung geht und welcher Stichtag zugrunde gelegt werden soll. Das steuerliche Vorgehen stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.
Objektbesonderheiten nachvollziehbar erfassen
Bauschäden, Sanierungsstau sowie vorhandene Wohn- und Nießbrauchrechte gehören zu den Informationen, die für die Bewertung relevant sein können. Ich lege offen, wie die Besonderheiten der Immobilie in die Wertermittlung einfließen.
Vorprüfung vor der Beauftragung
Wenn ein Wert des Finanzamts vorliegt, ist er für die Vorprüfung hilfreich. Ich prüfe vorab, ob die mögliche Abweichung groß genug ist, damit sich ein Gutachten für Sie lohnt. Ein niedrigeres Ergebnis ist nicht zugesichert.
Was für Ihre Anfrage hilfreich ist
Für die Anfrage helfen mir Ort, Objektart, Bewertungsstichtag und ein bereits vorliegender Wert des Finanzamts. Vorhandene Bauunterlagen und Angaben zu Rechten oder Sanierungen sind für die anschließende Vorbereitung wichtig.
Das Gutachten liefert die fachliche Grundlage. Ob und wie Sie einen niedrigeren Wert steuerlich geltend machen und welche Fristen gelten, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Aus meiner Praxis: Bei einer Übertragung in der Familie setzte das Standardverfahren rund 3,7 Mio. € an. Mein Verkehrswertgutachten kam auf rund 2,8 Mio. €. Stellen Sie unten Ihre eigenen Werte ein.
Wer erbt oder wird beschenkt?
Steuer nach Finanzamt-Wert
209.000 €
Steuer nach Gutachten-Wert
152.000 €
Steuerdifferenz in dieser vereinfachten Rechnung
57.000 €
Vereinfachte Beispielrechnung nach Steuerklasse, persönlichem Freibetrag und Steuersatz (§§ 16, 19 ErbStG, inkl. Härteausgleich). Nicht berücksichtigt: frühere Schenkungen, Versorgungsfreibetrag, Familienheim und weitere Befreiungen. Ersetzt keine Steuerberatung. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Bevor ich ein Gutachten erstelle, prüfe ich, ob die mögliche Abweichung groß genug ist, damit es sich für Sie rechnet.
Ergebnis
Was Sie bekommen
Ehrliche Vorprüfung
Ich prüfe vorab, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.
Verkehrswertgutachten zum maßgeblichen Stichtag
Nachvollziehbare Herleitung
Ihr Steuerberater kann damit direkt arbeiten.
Digital und als gebundene Ausfertigung
So läuft es ab
Sechs Schritte bis zum Gutachten
Anfrage
Sie schildern kurz Ihr Anliegen über das Formular oder per E-Mail.
Unterlagen
Sie schicken, was Sie haben. Fehlendes klären wir gemeinsam.
Angebot und Termin
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit Kosten und Zeitplan.
Beauftragung
Erst mit Ihrer schriftlichen Beauftragung beginne ich.
Ortstermin
Ich sehe mir die Immobilie an und nehme alle wertrelevanten Merkmale und Schäden auf. Am besten sind Sie dabei.
Gutachten
Digital und als gebundene Ausfertigung. Auf Wunsch erkläre ich Ihnen das Ergebnis persönlich.
Die Bewertung zu spät beauftragen. Je früher sie vorliegt, desto mehr Zeit bleibt Ihnen und Ihrem Steuerberater.
Vor Ort für Sie
Immobilienbewertung bei Erbschaft in München und Südbayern
Nennen Sie mir den Ort der Immobilie, die Objektart und den maßgeblichen Bewertungsstichtag. Wenn bereits ein Wert des Finanzamts vorliegt, ist auch dieser für die Vorprüfung hilfreich. Steuerliche Fragen besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Mein Sitz ist Grünwald. Ich komme zum Ortstermin nach München und in das Einzugsgebiet in Südbayern, unter anderem nach Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Rosenheim und Augsburg.
Für Kauf, Verkauf oder Vermögensplanung ermittle ich den Verkehrswert. Zustand, Ausstattung und anstehende Sanierungen gehören zur Bewertung, nicht nur Durchschnittswerte aus einem Online-Rechner.
Ein Grundstück, eine Rendite oder eine Miete bewerten
Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Anlageobjekte und Mietwerte sind unterschiedliche Fragen und Verfahren maßgeblich. Ich kläre mit Ihnen, welche Bewertung zu Ihrem Anliegen passt.